llo Hochfrequenz, die Entrauchnung funktioniert entsprechend Zuluft, Abluft, Brandentwicklungsintensität und Brandentwicklungsdauer. Tabelle 1 regelt die Wirkung teilweise geöffneter Fenster (30° bis 90° "offen"), Tabelle 2 hilft, die Bemessungsgruppen zu betsimmen, in dem die Brandentwicklungszeit und die Brandausbreitungsgeschwindigkeit zu einer Bemessungsgruppe vertafelt werden.
Wird ein Feuer entdeckt ist die erste Zeitspanne festgelegt, normativ "mit BMA Null Zeit", ohne BMA 10 Minuten Zeit.
Dann rückt die Feuerwehr an: normativ Werkfeuerwehr 5 Minuten, öffentliche Feuerwehr 10 Minuten, bei besonders angelegenen Betrieben kann es 15 oder 20 Min dauern (Sonderfälle).
Aus Entdeckungszeit (Null oder 10) und Anfahrtzeit (5 oder 10) wird die Brandentwicklungsdauer bestimmt, also von 5 über 10 bis 20 Minuten je nach Kombination ohne /mit BMA und Werkfeuerwehr/öffentliche Feuerwehr.
In einem Blech verarbeitenden Betrieb ohne wesentliche Baddlast kann die Ausbreitungsgeschwindigkeit "besonders gering" sein, im Mittel nimmt man "mittel" an und bei Betrieben mit viel losem Papier, Kartonagen usw. kann es "besonders groß" sein.
Im Normalfall haben wir keine BMA, eine öffentliche Feuerwehr (zus. 20 Min) und "mittel", daraus in Tabelle 2 : Bemessungsgruppe 5.
Mit der "5" gehen wir in Tabelle 3 und suchen unsere Hallenhöhe, z.B. Traufe 6 m, First 8 m, im Mittel 7 m. Wir wollen in der Halle herumlaufen können (Feuerwehrangriff) ohne besondere Bühnen oder Regale: raucharme Schicht 2,50 m. Aus 7 m / 2,50 m ra und Bemessungsgruppe 5 lesen wir ab: 5,1 m² notwendige Rauchabzugsfläche - das ist die aerodynamische R A Fläche.
Dazu gehört die 1,5 fache Zuluftfläche : 1,5 x 5,1 = 7,65 m².
Wir haben RWA Geräte / NRWG Geräte mit dem Beiwert 0,65 für aerodynamisch zu Nennfläche (Zulassungsbescheid) und brauchen deshalb
5,1 / 0,65 = 7,84 m² Nennfläche für die RWA / NRWG.
Die Zuluft richtet sich nach den Zuluftflächen und wird nach DIN 18 230 mit 0,85 Rohmaß zu wirksamer Fläche gerechnet, also 5,1 x 1,5 / 0,85 = 9 m²
Mit 2 x 4 m Toren Rohbaumaß die Sie 1,50 m hoch öffnen erreichen Sie 12 m² Zuluftöffnung, die auch mehr als 1 m unter der Rauchunterkante (2,50 m)bleiben. Mit 4 NRWG je 1 x 2 m Nennmaß erreichen Sie 8 m² Abzugsfläche und decken Ihre erf 7,84 m² ab.
Brauchen Sie bei Ihrer Halle statt 2,50 m aber 4,50 m raucharme Schicht, weil Sie ein Zwischenpodest haben, auf dem man löschen muß, ergibt Tabelle 3 bei 7 m Hallenhöhe 18,2 m² erforderliche Entrauchnungsfläche. Umrechnen auf aerodynamische ergibt 18,2 / 0,65 = 28,5 m² RWA / NRWG. Zuluft 1,5 x 18,2 / 0,85 = 32,64 m² Tornennmaß (Rohbau). Bei 2 Toren je 4 m Breite und 3,50 m Öffnungshöhe (1 m unter Rauchschicht) erreichen Sie 28 m² und das Ziel nicht ganz, zuzsätzlich 4 m² Türflächen öffnen.
Wenn man den Abstand zw Rauchunterkante und Toroberkante nicht ganz so ernst nimmt kann man auch die Tore etwas höher auffahren, z.B. 4 m und die Zuluft ist gesichert. Es kommt an den Toren unterseitig der Rauchschicht dann zu Verwirbelungen, die die Theorie stören ...
Hätten Sie Sprinjkler eingebaut, würden Sie mit Bemessungsgruppe 3 (statt 5) rechnen und bräuchten viel weniger Flächen.
Hätten Sie eine BMA und eine Werkfeuerwehr (zus. 5 m Brandentwicklungsdauer) hätten Sie BemGruppe 2 (statt 5 oder 3) und bei 2,50 m ra Schicht nur 2,10 m² Abluft RWA / NRWG und 3,2 m² Zuluft nötig.
S o geht die Bemessungsgruppe ganz wesentlich ein.
mfg Schächer